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Kostenübernahme

Für eine osteopathie Behandlung benötigen Sie keine ärztliche Verordnung.  Durch die anerkannte Therapiemethode vergüten die meisten Krankenkassen im Rahmen ihrer Zusatzversicherungen für komplementäre Medizin einen grossen Anteil der Behandlungskosten.

 

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung bezüglich Kostenübernahme für Alternativ-/ Komplementärmedizin Rücksprache halten.

Registrierungen bei Krankenkassen:

EMR (ErfahrungsMedizinisches Register)

EGK (Eidgenössische Gesundheitskasse)

ASCA (Schweizerische Stiftung für Komplemetärmedizin)

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